Seit dem 01.01.2021 gilt die #NiSV.

 

Damit treten eine Reihe von Regelungen in Kraft – u.a. müssen Sie Ihre Laser-, Licht-, Radiofrequenz- und Ultraschall-Systeme für die Ästhetik und apparative Kosmetik künftig den Behörden anzeigen.

 
• Anlagen, die am 31.12.2020 bereits betrieben wurden, müssen bis zum 31.03.2021 angezeigt werden.
• Anlagen, die ab dem 01.01.2021 in Betrieb gehen, müssen zwei Wochen vor Inbetriebnahme angezeigt werden.

 

Die zuständigen Behörden finden Sie hier: Vollzug der NiSV

Für weitere Änderungen, bspw. zum Erwerb der Fachkunde, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2022 – wir halten Sie hier  gerne weiter auf dem Laufenden!