NiSV Fachkundenachweis: Informationen für unsere Kundinnen und Kunden

Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wurde die kosmetisch-ästhetische Anwendung bestimmter Laser-, Radiofrequenz oder Ultraschalltechnologien mit gesetzlich bindenden Auflagen versehen. Hiervon sind sowohl Laser, Blitzlampen als auch Radiofrequenz- und Ultraschallgeräte mit genau definierten Wirkungswerten betroffen (vgl. NiSV §2)

So muss jedes System, welches nicht ausschließlich für medizinische Indikationen durch Ärzte genutzt wird, bei der entsprechenden Behörde angezeigt werden (§3 Abs. 3 NiSV).  Zudem müssen alle Behandler nun einen offiziellen NiSV Fachkundenachweis erbringen.

Was bedeutet die NiSV für Betreiber von Alma Lasers Systemen?

Die NiSV schreibt neben der Schulung jedes Anwenders auch eine Anzeige aller unter die NiSV Verordnung fallenden Systeme vor Inbetriebnahme vor. Die Anzeige der Systeme muss durch den Gewerbetreibenden erfolgen, der die Systeme nutzt, somit können wir als Hersteller die Anzeige der Systeme nicht für unsere Kunden übernehmen! In unserem Infoblatt haben wir für Sie zusammengefasst, welche Informationen Sie hierbei angeben müssen und wo Sie diese bei unseren Systemen finden.

NiSV Infoblatt Anzeige eines Systems

Laden Sie sich jetzt unser Infoblatt „Anzeige eines Alma Systems nach NiSV“ herunter: Infoblatt Anmeldung Systeme

Wer muss eine NiSV Schulung vorweisen? 

Die neuen Regelungen betreffen alle Anwender unserer Systeme, egal ob Fachärzte, MFAs, Kosmetiker:innen oder Laserstudios: Jeder einzelne Mitarbeiter, der ein Laser-, Licht-, Radiofrequenz- oder Ultraschallsystem bedient, muss die entsprechenden Schulungen nachweisen.

Hinzu kommt der nun festgelegte Arztvorbehalt bei verschiedenen Anwendungen wie bspw. dem Entfernen von Tätowierungen, dem Entfernen von Pigmentveränderungen und Hautveränderungen (ablative Lasertherapie) sowie die Behandlung von Gefäßveränderungen (Koagulation).

NiSV-Verordnung-Lasersystem-Schulung

Die richtige NiSV Schulung finden

Kosmetikstudios, Laserstudios und Haarentfernungsstudios

Für gewerbliche Betreiber von Kosmetikstudios, Laserstudios, Haarentfernungsstudios sind verschiedene NiSV Schulungsmodule vorgeschrieben, je nach Vorwissen und verwendetem System.

Gerne berät unser Team Sie zu Ihrem individuellen Schulungsbedarf und möglichen Bildungsträgern.

Schulungen nach NiSV Verordnung
für Ärzte und Delegaten

Je nach erworbenem Facharzt sind verschiedene Schulungen nach NiSV nachzuweisen:

Dermatologen und Plastische Chirurgen erlangen die Grundvoraussetzung für den ästhetischen Einsatz energiebasierter Systeme bereits mit dem Facharzt erlangen und müssen diese lediglich alle 5 Jahre auffrischen. Hierfür werden regelmäßig Veranstaltungen der entsprechenenden Fachgesellschaften angeboten, beispielsweise im Rahmen von Kongressen oder online. Zudem gibt es (online) Schulungsangebote von freien Bildungseinrichtungen (s.u.).

Fachärzte anderer Fachrichtungen müssen je nach eingesetztem System die NiSV-Fachkunde in drei Modulen erwerben: „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“, „Optische Strahlung I“ (Haarentfernung, nicht-ablative Hautverjüngung) sowie „Optische Strahlug II“ (Gefäße, Pigmente, Ablation, Fettreduktion). Dieses Wissen muss ebenfalls über o.g. Kurse alle 5 Jahre aufgefrischt werden.

Gerne stellen wir Ihnen im Folgenden zertifizierte Ausbildungsstätten für Ärzte und nicht-ärztliche Delegaten in Arztpraxen vor:

Dr. Susanne Lorenz, Med Education Bielefeld

Hinzu kommt pro Praxis wie bisher ein Laserschutzkurs, der ebenfalls alle 5 Jahre aufgefrischt werden muss.

Was kostet eine NiSV Schulung? 

Der NiSV Fachkundenachweis ist mit einer Schulung verbunden, deren Kosten abhängen von der jeweiligen Bildungseinrichtung und dem benötigsten Umfang.

Es bestehen zudem verschiedene Fördermöglichkeiten der NiSV Schulungen.

Wo finde ich den Gesetzestext zur neuen Strahlenschutzverordnung NiSV? 

Den Gesetzestext können Sie hier einsehen:

https://www.gesetze-im-internet.de/nisv/

Wir übernehmen keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit der auf der Seite stehenden Informationen und der verlinkten Gesetzestexte. Es können sich jederzeit Änderungen ergeben. Konsultieren Sie im Zweifel ihre jeweils zuständige Landesbehörde.

Diese Information ist keine Rechtsberatung. Sie wurde von der Alma Lasers GmbH nach bestem Wissen nach derzeitigem Kenntnisstand zusammengestellt. Die Vollständigkeit & Richtigkeit dieser Information können wir nicht garantieren, da diese Gesetztes-Novelle noch viele Unklarheiten birgt. Änderungen vom Gesetzgeber oder in der Umsetzung sind jederzeit möglich.